BF17 – begleitetes Fahren ab 17 in Karlsfeld und München-Allach

Beim begleiteten Fahren machst du deinen Führerschein der Klasse B ganz normal, bekommst ihn aber schon mit 17. Bis zu deinem 18. Geburtstag fährst du dann mit einer eingetragenen Begleitperson – danach allein. Anmelden kannst du dich ab 16,5 Jahren. Die Ausbildung ist exakt dieselbe wie beim Führerschein mit 18: gleiche Theoriestunden, gleiche zwölf Sonderfahrten, gleiche Prüfungen. Der einzige Unterschied ist, dass du ein Jahr früher hinters Steuer kommst und deine Probezeit entsprechend früher abläuft.

Ab 16,5 Jahren

anmelden und lernen

Ab 17 Jahren

fahren mit Begleitung

Mit 18 Jahren

allein unterwegs

Ein normaler Führerschein, nur früher

BF17 ist keine abgespeckte Variante und kein Sonderführerschein. Du machst dieselbe Ausbildung wie alle anderen: 14 Doppelstunden Theorie, Übungsstunden nach deinem Tempo, die zwölf gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten und beide Prüfungen.

Nach bestandener Prüfung bekommst du statt der Führerscheinkarte eine Prüfbescheinigung. Darauf sind deine Begleitpersonen eingetragen. Sobald du 18 wirst, tauschst du sie bei der Führerscheinstelle gegen den richtigen Führerschein – ohne neue Prüfung, ohne weitere Kosten für die Fahrschule.

Wann du was machen kannst

Rechne realistisch mit drei bis fünf Monaten Ausbildungszeit. Wer pünktlich zum 17. Geburtstag fahren will, meldet sich also am besten kurz nach dem 16,5. Geburtstag an.

Ab 16,5 Jahren

Anmelden und mit Theorie und Fahrstunden starten.

3 Monate vorher

Frühester Termin für die Theorieprüfung.

1 Monat vorher

Frühester Termin für die praktische Prüfung.

Mit 17

Du bekommst die Prüfbescheinigung und fährst mit Begleitperson.

Mit 18

Umtausch in den Führerschein. Ab jetzt fährst du allein.

Wer dich begleiten darf

Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen – Mutter, Vater, Onkel, Nachbarin. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Sinnvoll ist es, von Anfang an mehr als eine Person einzutragen: Wenn du nur eine hast und die gerade im Urlaub ist, steht das Auto.
Voraussetzung Was gelten muss
MindestalterGilt für jede eingetragene Person 30 Jahre
Führerschein Klasse BOhne Unterbrechung, also ohne zwischenzeitlichen Entzug seit mindestens 5 Jahren
Punkte in FlensburgStand im Fahreignungsregister höchstens 1 Punkt
EintragungDafür brauchen wir eine Kopie des Führerscheins namentlich in der Prüfbescheinigung

Die Rolle der Begleitperson

Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie sitzt daneben, gibt Sicherheit und kann helfen, wenn du unsicher wirst – aber sie darf nicht ins Lenkrad greifen, nicht bremsen und hat keine Verantwortung für die Fahrzeugführung. Du fährst, du entscheidest, du bist verantwortlich.

Sie muss allerdings fahrtüchtig sein: nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Für sie gilt dabei die 0,5-Promille-Grenze, für dich als Fahranfänger dagegen null Promille.

Und: Die Begleitperson muss nicht der Halter des Fahrzeugs sein. Ihr könnt jedes Auto nutzen, für das ihr versichert seid.

Was du beachten musst

Was passiert, wenn du dich nicht daran hältst

Wer ohne eingetragene Begleitperson fährt, riskiert den Entzug der Prüfbescheinigung. Dann ist der Führerschein bis zum 18. Geburtstag weg, und es kommen ein Bußgeld, ein Punkt und in der Regel ein Aufbauseminar dazu.

Was dir BF17 bringt

Ein Jahr mehr Übung mit Sicherheitsnetz.

Die Statistiken sprechen seit Einführung des Modells eine deutliche Sprache: Wer über BF17 einsteigt, ist später messbar seltener in Unfälle verwickelt. Genau dafür wurde es gemacht.

Deine Probezeit läuft früher ab.

Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung – also schon mit 17. Wer den Führerschein erst mit 18 macht, ist bis 20 in der Probezeit. Mit BF17 bist du mit 19 durch.

Oft günstigere Versicherung.

Viele Versicherer geben Rabatte für BF17-Fahranfänger. Wie viel, hängt vom Anbieter ab – ein Anruf bei eurer Versicherung lohnt sich.

Entspannter lernen.

Du fährst ein Jahr lang regelmäßig mit jemandem, dem du vertraust. Das nimmt Druck raus – gerade auf Strecken, die du in der Ausbildung nur ein- oder zweimal gefahren bist.

Was du zusätzlich brauchst

Zusätzlich zu den normalen Unterlagen für Klasse B:

Die normalen Unterlagen – biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis und Antragsgebühr – brauchst du wie bei jedem Erstantrag. Alles dazu steht auf der Seite So läuft dein Führerschein ab.

Für die Anmeldung bei uns reicht erstmal dein Personalausweis. Die Formulare für die Begleitpersonen bekommst du von uns.

Was BF17 kostet

Genauso viel wie der normale Führerschein Klasse B – für BF17 gibt es bei uns keinen Aufschlag. Die Anmeldegebühr beträgt 300 Euro, eine Fahrstunde 65 Euro, Sonderfahrten ohne Aufpreis.

FAQ

Ab wann kann ich mich für BF17 anmelden?
Ab 16,5 Jahren. Die Theorieprüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag machen, die praktische frühestens einen Monat vorher.
Wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat. Die Person muss namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Mehrere – eine feste Obergrenze gibt es nicht. Wir empfehlen mindestens zwei, damit du nicht stehst, wenn eine gerade nicht kann.
Nein. Sie ist kein Fahrlehrer und darf auch nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Sie sitzt daneben und gibt Sicherheit.
Ja, solange deine Begleitperson dabei ist.
Bei uns nicht. Die Ausbildung ist identisch, der Preis auch.
Du tauschst die Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein. Keine neue Prüfung, keine weiteren Fahrstunden.
Sie gilt in Deutschland und Österreich.
Zwei Jahre nach Aushändigung der Prüfbescheinigung – also mit 19, wenn du mit 17 startest.

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