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anmelden und lernen
fahren mit Begleitung
allein unterwegs
BF17 ist keine abgespeckte Variante und kein Sonderführerschein. Du machst dieselbe Ausbildung wie alle anderen: 14 Doppelstunden Theorie, Übungsstunden nach deinem Tempo, die zwölf gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten und beide Prüfungen.
Nach bestandener Prüfung bekommst du statt der Führerscheinkarte eine Prüfbescheinigung. Darauf sind deine Begleitpersonen eingetragen. Sobald du 18 wirst, tauschst du sie bei der Führerscheinstelle gegen den richtigen Führerschein – ohne neue Prüfung, ohne weitere Kosten für die Fahrschule.
Rechne realistisch mit drei bis fünf Monaten Ausbildungszeit. Wer pünktlich zum 17. Geburtstag fahren will, meldet sich also am besten kurz nach dem 16,5. Geburtstag an.
Ab 16,5 Jahren
Anmelden und mit Theorie und Fahrstunden starten.
3 Monate vorher
Frühester Termin für die Theorieprüfung.
1 Monat vorher
Frühester Termin für die praktische Prüfung.
Mit 17
Du bekommst die Prüfbescheinigung und fährst mit Begleitperson.
Mit 18
Umtausch in den Führerschein. Ab jetzt fährst du allein.
| Voraussetzung | Was gelten muss |
|---|---|
| MindestalterGilt für jede eingetragene Person | 30 Jahre |
| Führerschein Klasse BOhne Unterbrechung, also ohne zwischenzeitlichen Entzug | seit mindestens 5 Jahren |
| Punkte in FlensburgStand im Fahreignungsregister | höchstens 1 Punkt |
| EintragungDafür brauchen wir eine Kopie des Führerscheins | namentlich in der Prüfbescheinigung |
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie sitzt daneben, gibt Sicherheit und kann helfen, wenn du unsicher wirst – aber sie darf nicht ins Lenkrad greifen, nicht bremsen und hat keine Verantwortung für die Fahrzeugführung. Du fährst, du entscheidest, du bist verantwortlich.
Sie muss allerdings fahrtüchtig sein: nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Für sie gilt dabei die 0,5-Promille-Grenze, für dich als Fahranfänger dagegen null Promille.
Und: Die Begleitperson muss nicht der Halter des Fahrzeugs sein. Ihr könnt jedes Auto nutzen, für das ihr versichert seid.
Die Statistiken sprechen seit Einführung des Modells eine deutliche Sprache: Wer über BF17 einsteigt, ist später messbar seltener in Unfälle verwickelt. Genau dafür wurde es gemacht.
Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung – also schon mit 17. Wer den Führerschein erst mit 18 macht, ist bis 20 in der Probezeit. Mit BF17 bist du mit 19 durch.
Viele Versicherer geben Rabatte für BF17-Fahranfänger. Wie viel, hängt vom Anbieter ab – ein Anruf bei eurer Versicherung lohnt sich.
Du fährst ein Jahr lang regelmäßig mit jemandem, dem du vertraust. Das nimmt Druck raus – gerade auf Strecken, die du in der Ausbildung nur ein- oder zweimal gefahren bist.
Die normalen Unterlagen – biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis und Antragsgebühr – brauchst du wie bei jedem Erstantrag. Alles dazu steht auf der Seite So läuft dein Führerschein ab.
Für die Anmeldung bei uns reicht erstmal dein Personalausweis. Die Formulare für die Begleitpersonen bekommst du von uns.